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Hast du Probleme bei der Portierung?
Hier bekommst du einige Antworten zu folgenden Themen.
Falscher Name
Kontaktiere deinen alten und neuen Anbieter
Falscher Name
Kontaktiere deinen alten und neuen Anbieter
Der Anschlussinhaber ist beim alten Anbieter ungleich wie beim neuen Anbieter. Ursachen können hier sein:
- Namensänderung wurde nicht bekannt gegeben
- der Name ist falsch geschrieben
- Groß-/Klein-Schreibung ist ungleich
- es ist ein weiterer Anschlussinhaber eingetragen
Frag deinen alten Anbieter, wie die Anschlussinhaberdaten genau lauten. Du kannst bei Fehlern entweder deinen neuen Anbieter bitten die neue Anfrage mit den fehlerhaften Daten durchzuführen oder die Daten bei deinem alten Anbieter korrigieren zu lassen, um dann erneut über deinen neuen Anbieter die Anfrage zur Anschlussübernahme erneut zu beauftragen.
Falsche Rufnummer(n)
Kontaktiere deinen alten und neuen Anbieter
Falsche Rufnummer(n)
Kontaktiere deinen alten und neuen Anbieter
Wenn du bei der Auftragserteilung bei der Angabe der Rufnummer(n) einen Fehler gemacht hast führt das zu einer Ablehnung bei der Bestellung. Auch hier müssen alle Daten korrekt angegeben sein.
Fehler können sein:
- bei Rufnummer(n) vertippt
- Zahlendreher bei Rufnummer(n)
- nicht alle Rufnummern angegeben
- falsche Rufnummer(n) angegeben
- falschen Anbieter angegeben
Frag deinen alten Anbieter, wie alle deine Rufnummern lauten und welche Anbieterkennung für die Portierung angefragt werden muss.
1&1 Versatel zum Beispiel hat mehrere Kennungen. D069 war früher der Berlikomm in Berlin zugeteilt, D011 ehemals Tesion, D016 ehemals KielNet, D066 ehemals
Tropolys Service, D080 ehemals Breisnet, D093 ehemals CompleTel und heutige Kennung für NGN-Anschlüsse (Voice over IP). Berliner Versatel-Kunden sollten daher bei der Anfrage die Anbieterkenndung D069 oder D093 verwenden.
Wenn du alle Daten hast, dann informiere deinen neun Anbieter darüber.
Neue Willenserklärung
Kontaktiere deinen alten und neuen Anbieter
Neue Willenserklärung
Kontaktiere deinen alten und neuen Anbieter
Für den Fall dass du innerhalb der Widerrufsfrist deinen Auftrag stornierst oder doch ein Angebot deines alten Anbieters zum Bleiben annimmst hast du rechtlich eine neue Willenserklärung erteilt. In diesen Fall erfolgt die Rückabwicklung deines Auftrages - eine Stornierung. Dein neuer Anbieter wird dich hierzu schriftlich informieren.
Bei Fehlern wende dich bitte an deinen neuen Anbieter.
Solltest du dein Angebot des alten Anbieters nachträglich widerrufen, so informiere unverzüglich deinen alten und neuen Anbieter darüber. Ggf. muss dein alter Anbieter das Kündigungsdatum korrigieren, falls der Vorgang innerhalb der Kündigungsfrist, und der damit verbundenen automatischen Vertragsverlängerung, erfolgt ist.
Trotz Wechsel noch beim alten Anbieter
Kontaktiere deinen neuen Anbieter und die Bundesnetzagentur
Trotz Wechsel noch beim alten Anbieter
Kontaktiere deinen neuen Anbieter und die Bundesnetzagentur
Du befindest dich seit dem eigentlichen Portierungstermin in der gesetzlichen Weiterversorgung. Die Voraussetzung dafür ist, dass dein neuer Anbieter die Weiterversorgung bei deinem alten Anbieter rechtzeitig beauftragt hat. Die Frist dafür ist bis 1 Tag vor dem Portierungsdatum, 18 Uhr.
Du hast deine Portierung vermutlich schon lange beauftragt. Dein neuer Anbieter kann die DSL-Leitung erst ca. 2 Monate vor dem Portierungstermin bei der Telekom bestellen. Hier scheint die Telekom deinem neuen Anbieter die Leitungsbestellung abgelehnt zu haben. Bitte wende dich an deinen neuen Anbieter und an die Bundesnetzagentur.
Tipp:
Prüfe bitte deine Rechnung ab dem Portierungstermin bei deinem alten Anbieter. Gemäß der aktuellen Rechtssprechung darf dir dein alter Anbieter ab dem Portierungstermin nur 50% der Grundgebühr berechnen. Informationen hierzu erhältst du auch über die Bundesnetzagentur oder dem §46 (2) Telekommunikationsgesetz (TKG).
Sollte dein alter Anbieter dich falsch abrechnen, so widerrufe die Rechnung(en) fristgerecht innerhalb von 80 Tagen schriftlich per Post oder Fax und setze für eine Bestätigung eine Frist von 14 Tagen fest. Sicher dich dadurch einfach ab.
Widerrufe dein SEPA-Lastschriftmandat und überweise den korrekten Betrag an deinen alten Anbieter. Das gilt auch für alle weiteren Rechnungen, sofern die Weiterversorgungsphase über mehrere Rechnungszyklen andauert. Überweise immer rechtzeitig, damit du in kein Mahnverfahren kommst, hierdurch könnten dir sonst extra Kosten entstehen.